Allgemeine Geschäftsbedingung


1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen im Geschäft mit dem Besteller. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir Sie schriftlich anerkannt haben. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn unsererseits nicht 8 Tage nach Eingang der Bestellung widersprochen wird.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Umsatzsteuer, Fracht, Versandverpackung, Versicherung usw. Bei Reparaturen und Rechnungen unter 25,00 Euro wird kein Rabatt gewährt.

4. Verpackung
Die Art der Verpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Versandverpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sie wird nur zurückgenommen, wenn wir Ihre Rücksendung verlangen, wofür wir uns die Berechtigung eines Pfandgeldes vorbehalten.

5. Versand
Der Versand erfolgt stets für Rechnung des Bestellers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewährt wird. Sonderwünsche des Bestellers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit möglich berücksichtigt. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.

6. Lieferungen
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind – soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird – ausgeschlossen. Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Zulieferanten, nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten die hindernden Umstände länger als 4 Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

7. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 8 tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach Ziffer 8 und 9. Warenrücksendungen werden nur mit vorher erteilter RMA-Nr. entgegengenommen.

8. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung und Bestätigung. Fehlt dem gelieferten Gegenstand eine zugesicherte Eigenschaft oder ist sie mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur erheblich beeinträchtigen, so sind wir verpflichtet, den Mängel in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Die rechte des Bestellers, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, bleiben insoweit unberührt, als die Mängelbehebung scheitert oder auch in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erfolgt. Auch im Fall des Fehlens einer von uns zugesicherten Eigenschaft bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. Alle gesetzlichen Ansprüche des Bestellers, die in einem Mangel der Lieferung ihren Grund haben, verjähren 6 Monate nach Lieferung. Bei Motorsägen beläuft sich diese frist auf 1 Jahr. Im Reparaturfall und auf dafür verwendete Ersatzteile begrenzt sich unsere Gewährleistung auf 1 Jahr. Die Gewährleistung auf Neugeräte für gewerbliche Nutzung wird auf 1 Jahr begrenzt.

9. Endabnehmergarantie
Gewährleistungsansprüche des Endabnehmers werden von der vorherigen Inanspruchnahme der Garantieleistungen des Herstellers nach Maßgabe der jeweils geltenden Garantiebestimmungen laut Garantiekarte abhängig gemacht.

10. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen Ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden. Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche hieraus an uns ab. Die Ware steht auch dann unter Eigentumsvorbehalt, wenn sie nach dem verkauf in einen anderen Gegenstand eingeht. Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet, oder die Zahlungen eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.

11. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto 30 Tage nach Rechnungsdatum oder innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 1% Skonto. Bei Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto. Reparaturrechnungen und Rechnungen die auf Nettopreisvereinbarung beruhen, sind sofort rein netto zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets auf die älteste Rechnung verrechnet. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ab dem Verzug Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Besteller fordern, mindestens aber 8%. Wir behalten uns vor, Aufträge im Wert von weniger als EUR 25,- sowie Aufträge von uns unbekannten Kunden per Nachnahme abzuwickeln. Bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig. Solche Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen per Nachnahme zu versenden oder für diese Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei weiterem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt. Zahlungen dürfen nur an uns selbst, oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Sonstige Ansprüche
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung oder wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Gleicherweise ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte entstanden sind.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort des jeweiligen ausliefernden Lagers. Gerichtsstand ist – sofern der Besteller Vollkaufmann ist – Leipzig. Wir behalten uns die Option der Klage am Sitz des Bestellers vor.